Säuglings-, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Psychotherapeutisches Arbeiten mit Kindern

 

PsychotherapeutInnen dürfen laut österreichischem Psychotherapie-Gesetz nur jene Störungsbilder und Zielgruppen behandeln, für die sie ausreichend qualifiziert sind.

Psychotherapie mit Säuglingen, Kindern und Jugendlichen erfordert eine besondere Qualifikation, die aufbauend auf die Psychotherapieausbildung in Form einer in sich geschlossenen Weiterbildung erworben werden soll.

Darüber hinaus sind Praxiserfahrung und laufende Fortbildung wichtige Kriterien für die Qualifikation in diesem Arbeitsbereich.

Säuglings-, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie umfasst immer auch die Elternarbeit und im Bedarfsfall auch die Arbeit mit dem Umfeld des Kindes.

Je nach Psychotherapiemethode und Problemstellung liegt der Schwerpunkt der Arbeit auf der Psychotherapie mit dem Kind und auf der psychotherapeutischen Elternberatung oder auch auf der Arbeit mit der gesamten Familie. https://www.psychotherapie.at/oebvp/arbeitsbereiche/saeuglings-kinder-und-jugendpsychotherapie

 Vom Bundesministerium für Gesundheit und Frauen wurden 2014 folgende Richtlinien erlassen:

BMGF Richtlinie für die psychotherapeutische Arbeit mit Säuglingen, Kindern und Jugendlichen 2014 (PDF)

https://www.psychotherapie.at/skj-pt