Diplomierte Gesundheits- und KrankenpflegerInnen (Kinder- und Jugendlichenpflege)

pflegen kranke und pflegebedürftige Kinder und Jugendliche und führen bestimmte medizinisch-diagnostische und medizinisch-therapeutische Maßnahmen durch. Auch die Pflege und Ernährung von Neugeborenen und Säuglingen gehört zu ihren Aufgaben.

Diplomierte Gesundheits- und KrankenpflegerInnen (Kinder- und Jugendlichenpflege) erheben den Pflegebedarf und planen und organisieren den gesamten Pflegeprozess.

Sie führen pflegerische Maßnahmen durch, beobachten und überwachen den Gesundheitszustand der PatientInnen und unterstützen bei alltäglichen Tätigkeiten. Im Bereich der medizinischen Diagnostik und Therapie verabreichen sie nach ärztlicher Anordnung, aber eigenverantwortlich z.B. Medikamente, Infusionen oder Injektionen. Sie nehmen z.B. Blut ab, legen Magensonden, setzen Katheter, entfernen Drainagen, Nähte und Wundverschlussklammern, legen Verbände an und bedienen medizinisch-technische Überwachungsgeräte. Während der gesamten Betreuung arbeiten sie mit anderen Gesundheitsberufen, mit Sozialberufen sowie anderen Berufen zusammen.

Sie informieren die Eltern und jungen PatientInnen über Krankheitsvorbeugung und Gesundheitsförderung und bieten in Gesprächen psychosoziale Unterstützung. Weiters zeigen sie den Eltern und den Kindern, wie sie bestimmte Behandlungen selbst durchführen können, z.B. selbstständig den Verband wechseln oder bei Diabetes mellitus sich selbst Insulinspritzen verabreichen.

In einem Entlassungsgespräch erklären sie den Eltern, wie diese die Pflege bestmöglich fortsetzen können. Sie bereiten die Kinder und Jugendlichen sowie die Angehörigen auf die Entlassung vor, informieren über eine eventuell notwendige Weiterbetreuung oder stellen Kontakte zu Selbsthilfegruppen her.

Große Bedeutung kommt auch der ständigen Krankenbeobachtung zu, die insbesondere bei jüngeren Kindern große Verantwortung mit sich bringt, da diese oft nicht ausreichend über ihre Beschwerden Auskunft geben können. Eine wichtige Aufgabe ist schließlich auch die genaue Dokumentation der Pflege.

Die Kinder- und Jugendlichenpflege kann freiberuflich ausgeübt werden oder im Dienstverhältnis zu einer Krankenanstalt oder zu sonstigen, unter ärztlicher oder pflegerischer Leitung oder Aufsicht stehenden Einrichtungen, die der Vorbeugung, Feststellung oder Heilung von Krankheiten oder der Betreuung pflegebedürftiger Kinder/Jugendlicher dienen zu freiberuflichen Ärzten, zu Einrichtungen oder Gebietskörperschaften, die Hauskrankenpflege anbieten oder zu einer physischen Person.
Die Hauptarbeitsbereiche sind intra- und extramurale Einrichtungen für Kinder und Jugendliche. Die Pflege und Betreuung in der Kinder- und Jugendlichenpflege wird rund um die Uhr gewährleistet

INFO: www.berufslexikon.at/beruf1880-DiplomierteR_Gesundheits_und_KrankenpflegerIn_(Kinder-_und_Jugendlichenpflege)

Weitere Informationen: Berufsverband für Kinderkrankenpflege  www.kinderkrankenpflege.at