Ergotherapie
Ziel der Ergotherapie ist die Entwicklung und Verbesserung der Handlungsfähigkeit Ihres Kindes, um ihm die größtmögliche Selbstständigkeit und Lebensqualität im Alltag zu ermöglichen.
Ergotherapie erfolgt auf ärztliche Verordnung und wird von Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten eigenverantwortlich durchgeführt. Behandelt werden Kinder mit unterschiedlichen Krankheiten, Behinderungen und Einschränkungen, die zu Problemen in der Bewältigung des Alltags führen. Nach genauer Befundung bestimmen Therapeut:in, Eltern und Kind gemeinsam die Behandlungsziele. In der Therapie werden gezielte und individuell angepasste Aktivitäten spielerisch in Form von Einzel-, oder bei Bedarf Gruppentherapie, eingesetzt.
Ergotherapie hilft dem Kind, wenn es...
- in seiner körperlichen, geistigen oder sozialen Entwicklung gegenüber Gleichaltrigen beeinträchtigt oder verzögert ist
- Probleme in der Handlungsfähigkeit und -planung, beim Spielen und Lernen oder bei der Alltagsbewältigung und Selbstständigkeit hat
- auf seine Mitmenschen und seine Umwelt mit übermäßiger Angst, Aggression, Abwehr oder Passivität reagiert
Das kann Ausdruck sein, von…
- Bewegungsstörungen oder motorischer Behinderung
- Beeinträchtigung der Feinmot
- Störungen der Wahrnehmung und sensorischer Integration
- Entwicklungsverzögerungen
- Angeborenen Behinderungen, wie z.B. Fehlbildungen, Trisomie 21
- Sinnes- und Mehrfachbehinderungen
- Chronischen Erkrankungen
- Verletzungsfolgen
- Regulationsstörungen bei Säuglingen und Kleinkindern
- Diagnosen wie ADHS, Autismus,…
Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten helfen den Kindern beim Verbessern der…
- sensomotorischen Fähigkeiten (Beweglichkeit, Koordination, Gleichgewicht, Grafomotorik, Feinmotorik, Körperwahrnehmung, Kraft und Ausdauer,…)
- kognitiven Fähigkeiten (Konzentration, Aufmerksamkeit, Gedächtnis, Orientierung, Handlungsplan…)
- sozial-emotionalen Fähigkeiten (Selbstvertrauen, Kreativität, Eigeninitiative, Kommunikation, Frustrationstoleranz, Regelverständnis, Interaktionsfähigkeit…)
Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten erfassen das Kind in seinergesamten Lebenssituation und stimmen die Behandlung auf diese ab. Die Zusammenarbeit mit Eltern, Kindergartenpädagoginnen und Kindergartenpädagogen, Lehrerinnen und Lehrern, anderen Bezugspersonen und Fachleuten ist daher wesentlicher Bestandteil der Therapie.
Maßnahmen
Die Besonderheit der Ergotherapie liegt darin, unterschiedliche Materialien im Rahmen von Spiel, kreativen Tätigkeiten und Alltagshandlungen einzusetzen. Elternbegleitung, Beratungsgespräche, Wohnungs-/Schulplatzanpassung ergänzen dies. Versorgung mit Schienen und Hilfsmittel (Rollstuhl, Computer, Esshilfen,…) sind weitere ergotherapeutische Maßnahmen. All das ermöglicht es dem Kind, seine Handlungsfähigkeit zu vergrößern.
Weitere Informationen finden Sie beim Berufsverband "Ergotherapie Austria".
Ergotherapeutische Befundung / Diagnostik
1. Erstgespräch (Anamnese)
Ziel: Kennenlernen der/des jungen Klient*in und deren Eltern / Bezugspersonen, der jew. Lebenssituation, Diagnose, Anliegen und Wünsche für die Therapie.
Inhalt: Sammlung von Informationen über Alltag, Familie, Freizeit und Wünsche der Klienten.
2. Befundung/Diagnostik
Ziel: Ermittlung von Fähigkeiten, Ressourcen sowie vorhandenen Problemen und Einschränkungen im Hinblick auf Betätigungen, Handlungsfähigkeit und Ausführung, meistens in den Bereichen Spielentwicklung, Schulreife, Bewegungsentwicklung, soziale Kompetenz in einer Gruppe, aber auch sonstigen Aktivitäten des täglichen Lebens (ADLs).
Methoden: Gezielte Beobachtung, strukturierte Interviews und die Anwendung von standardisierten Testverfahren und Assessments. Schwerpunkt der Befundung liegen je nach Anliegen auf Fein-, Grafo- und Grobmotorik, Wahrnehmungsverarbeitung, Kognition / exekutive Funktionen, emotional-soziale Entwicklung im Bezug auf die oben genannten Entwicklungsbereiche.
Ergebnis: Definition von Therapieschwerpunkten und -zielen in Zusammenarbeit mit den Eltern / Bezugspersonen und den Kindern. Mit Jugendlichen auch alleine und wenn gewünscht oder notwendig zusätzlich mit deren Bezugspersonen.
3. Therapieplanung
Ziel: Erstellung eines individuellen Therapieplans, der auf den erhobenen Daten und den definierten Zielen basiert.
Grundlage: Ein Modell wie das COPM (Canadian Occupational Performance Model) oder das ICF-(CY) kann als Rahmen dienen, um die Inhalte und den Kontext der Therapie zu strukturieren.
4. Behandlung/Intervention
Ziel: Durchführung der geplanten ergotherapeutischen Maßnahmen.
Fokus: Die Therapie konzentriert sich darauf, den Klienten zu helfen, ihre / seine gewünschten Aktivitäten im Alltag selbstständig und zufriedenstellend auszuführen.
5. Evaluation/Überprüfung (während des Therapieverlaufs bzw. gegen Ende)
Ziel: Bewertung des Fortschritts und der Effektivität der durchgeführten Maßnahmen.
Inhalt: Überprüfung der Zielerreichung und Anpassung des Therapieplans bei Bedarf.
Methode: Wiederholung von Beobachtungen, Tests oder Interviews.
6. Entscheidung über Beendigung oder Weiterführung der ET
Ziel: Gemeinsame Vereinbarung, die ergotherapeutische Maßnahmen zu beenden, wenn die Ziele erreicht sind oder keine weitere Unterstützung erforderlich ist, oder weiter zu führen, wenn noch Bedarf besteht und der Therapieplan angepasst wurde.
Ein ausführlicher Befundungsbericht wird in manchen Fällen und Einrichtungen sofort, in anderen Fällen auf Wunsch geschrieben und an die Erziehungsberechtigten ausgehändigt. Manchmal ist auch ein Verlaufsbericht gewünscht, der auf Wunsch verfasst wird.
Für die Krankenkasse wird ein Behandlungsplan (kurzes Formular) erstellt. Dieser wird entweder in Evidenz gehalten oder mit eingereicht, wenn gefordert.
Eine Verlaufsdokumentation ist verpflichtend und muss von der/dem Therapeut*in oder Einrichtung 10 Jahre datenschutzkonform aufgehoben werden.