Juristinnen und Juristen
Berufsbereiche:
- Büro
- Marketing
- Finanz
- Recht
- Sicherheit/Wissenschaft
- Bildung
- Forschung und Entwicklung
Ausbildungsformen:
- Uni
- FH
- PH
Juristinnen und Juristen haben klassischer Weise das Universitätsstudium der Rechtswissenschaften abgeschlossen und werden als Volljuristinnen/Volljuristen oder Universaljuristinnen/Universaljuristen bezeichnet. Daneben gibt es Studiengänge, die eine Qualifikation in einen bestimmten (beschränkten) Bereich vermitteln, z.B. in der Wirtschaft oder im Bankwesen.
Tätigkeitsmerkmale
Juristinnen und Juristen mit einem abgeschlossenen Studium der Rechtswissenschaften können, je nach spezifischen Ausbildungsweg, z. B. tätig sein als:
- Rechtsanwältin/Rechtsanwalt
- Notar:in
- Richter:in oder
- Staatsanwalt/Staatsanwältin
Juristinnen und Juristen bearbeiten eigenverantwortlich juristische Aufgaben, insbesondere Rechtsfragen, etwa in Bezug auf Vertragsrecht, Wirtschaftsrecht, Schadenersatzrecht.
Sie beschäftigen sich mit geltendem Recht und dessen Auslegung, mit Rechtsgeschichte sowie mit rechtlichen Angelegenheiten in speziellen Bereichen wie Politik, Sozialstruktur oder Wirtschaft. Sie erstellen Rechtsgutachten (je nach Spezialgebiet) und können an der Umsetzung von Gesetzesvorhaben mitwirken.
Sie arbeiten zudem oft in der Forschung und Lehre an Universitäten und Forschungseinrichtungen, wo sie Arbeiten zu den entsprechenden Themen (z.B. Verfassungsrecht, Zivilrecht, Strafrecht) verfassen und publizieren.
Spezialisierungsmöglichkeiten:
z.B. Umweltrecht, Zivilrecht, Medienrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Verfassungsrecht.