Hebamme
Der Hebammenberuf umfasst die Betreuung, Beratung und Pflege der Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerin, die Beistandsleistung bei der Geburt sowie die Mitwirkung bei der Mutterschafts- und Säuglingsfürsorge.
Der Hebammenberuf beinhaltet folgende Tätigkeiten:
- Information über Familienplanung und bei Kinderwunsch
- Feststellung der Schwangerschaft und Beobachtung der normal verlaufenden Schwangerschaft
- Veranlassung von Untersuchungen, bei Feststellung möglicher Komplikationen
- Umfassende Vorbereitung auf die Elternschaft, Geburt und Beratung zu Hygiene und Ernährung
- Geburtsvorbereitungskurse
- Betreuung der Gebärenden und Überwachung der Fötus in der Gebärmutter
- Leitung einer Spontangeburt
- Erkennen von Komplikationen bei Mutter und/oder Kind
- Pflege der Wöchnerin und des Neugeborenen
- Umfassende Stillberatung und Leitung von Stillgruppen
- Rückbildungsgymnastik und Beckenbodentraining nach der Geburt
- Führung einer genauen schriftlichen Aufzeichnung über alle Maßnahmen und Beobachtungen
In Krankenhaus arbeiten Hebammen im Kreißzimmer und auf der Wochenbettstation, sowie in der Schwangerenambulanz.
Außerhalb der Klinik arbeiten Hebammen entweder mit einem Kassenvertrag im Wohnbezirk oder als Wahlhebammen ohne Kassenvertrag.
Hebammen außerhalb der Klinik betreuen Frauen im Rahmen von Hausbesuchen oder in einer Hebammenordination. Sie betreuen Frauen während der Hausgeburt oder der Geburt in einem Geburtshaus. Sie betreuen Frauen nach der Geburt im Wochenbett zu Hause.
Jede Frau hat Anspruch auf Hebammenbetreuung von der Krankenkasse. Die Hebammenberatung im Mutter-Kind-Pass zwischen 18. und 22. Schwangerschaftswoche (SSW) ist kostenlos für alle Schwangeren, ebenso ein Hausbesuch der Hebamme bzw. eine Sprechstunde in der Hebammenordination ab der 32. SSW.
Wenn Sie eine ambulante Geburt oder eine Hausgeburt planen, dann bezahlt die Sozialversicherung zusätzliche Termine mit der Hebamme in der Schwangerschaft. Der Hebammen-Beistand bei der Geburt ist selbstverständlich eine Kassenleistung, im Krankenhaus genauso wie in der Hebammenpraxis oder bei der Hausgeburt.
Die Kosten für die Wochenbettbetreuung durch die Hebamme übernimmt auch die Sozialversicherung.
In den ersten Tagen nach der Geburt kommt die Hebamme täglich zum Hausbesuch, danach bei Bedarf bis zur 8. Woche. Insgesamt sind 12 Hausbesuche eine Kassenleistung.
Die Hebamme mit Kassenvertrag verrechnet ihre Leistungen direkt mit der Krankenkasse. Bei einer Wahlhebamme tragen Sie die Kosten selbst und können diese bei der Krankenkasse einreichen. Rückerstattet werden bis zu 80 Prozent des jeweiligen Kassentarifs.
Im österreichweiten Hebammenregister kann jede Frau die passende Hebamme in ihrer Nähe finden. www.hebammen.at