Musiktherapie

Musiktherapie ist der geplante und gezielte Einsatz von Musik zur Wiederherstellung, Förderung oder zum Erhalt der seelischen und geistigen und damit auch körperlichen Gesundheit. Musiktherapie findet im Rahmen einer therapeutischen Beziehung statt.

·        Wie findet Musiktherapie statt?

In der musiktherapeutischen Behandlung kommen je nach Zielsetzung aktives Spielen, Musikhören oder auch die Stimme zum Einsatz. Das Instrumentarium der Musiktherapie steht dabei als Ausdrucksmittel für die Vielfalt menschlicher Gefühle und Stimmungen zur Verfügung. Die verwendeten Musikinstrumente sind auf die Bedürfnisse und Möglichkeiten der PatientInnen abgestimmt, sind ohne Vorkenntnisse spielbar und ermöglichen sowohl harmonisches Zusammenspiel als auch spannungsreiche emotionale Ausdrucksformen.

Die verbale Aufarbeitung und Reflexion wird je nach Klientel oder Situation im therapeutischen Prozess sinnvoll oder notwendig sein, um das eben Erlebte bewusst zu machen und es integrieren zu können.

Musiktherapie findet in Form von Einzel- und Gruppentherapie statt. In beiden Fällen ist für die Kontinuität des therapeutischen Prozesses ein geschützter Rahmen erforderlich:

·        verlässliche Regelmäßigkeit (im Durchschnitt 1-2mal pro Woche)

  • ein klarer zeitlicher Rahmen für die Dauer der Sitzungen (Einzeltherapie 30-60 Minuten, Gruppentherapie 45-90 Minuten)
  • ein für Musiktherapie geeigneter Raum mit entsprechender Ausstattung
     

Musiktherapeutische Behandlung kann von wenigen Sitzungen (Kurzzeittherapie) bis hin zu mehreren Jahren (Langzeittherapie) dauern.

(Zitiert: Homepage Österreichischer Berufsverband für Musiktherapie, ÖBM

www.oebm.org, Stand: 17.03.2016)

·        Wann ist Musiktherapie bei Kindern und Jugendlichen vor allem angezeigt?

o   Psychosomatische und psychische Erkrankungen (z. B. Essstörungen)

o   Verhaltensauffälligkeiten

o   geistige Behinderung

o   Stärkung der sozialen Kompetenzen

o   Förderung bei Entwicklungsdefiziten

o   Körperbehinderung

o   Schwerhörigkeit und/oder Taubheit

o   akustische Stimulation nach Frühgeburt

o   musiktherapeutische Begleitung schwerkranker oder unheilbar kranker Kinder

 

·        Wo wird Musiktherapie angeboten?

Musiktherapie wird in Institutionen oder in niedergelassenen Praxen von ausgebildeten MusiktherapeutInnen angeboten. Alle in Österreich berufsberechtigten MusiktherapeutInnen sind auf der Liste des Bundesministeriums für Gesundheit zu finden.

Wird Musiktherapie in der freien Praxis durchgeführt, so wird für die musiktherapeutische Behandlung einer akuten oder chronischen Erkrankung sowie bei Rehabilitation eine Überweisung eines Arztes, einer Psychologin, eines Psychotherapeuten oder eines Zahnarztes benötigt.

Kommt Musiktherapie in freier Praxis zum Zwecke der Förderung der sozialen Kompetenzen oder der Gesundheit zum Einsatz, ist keine Überweisung notwendig.

Derzeit wird Musiktherapie bei niedergelassenen MusiktherapeutInnen von den Krankenkassen weder finanziert noch finanziell unterstützt.

                                                                                                            

Musiktherapeutische Ausbildung in Österreich:

Derzeit gibt es in Österreich 3 Ausbildungsstätten.

Universität für Musik und darstellende Kunst Wien:
Die 1959 als Lehrgang für Musikheilkunde gegründete älteste österreichische Ausbildung ist heute ein grundständiges Diplomstudium, das nach 8 Semestern mit dem akademischen Grad “Magister artium / Magistra artium” abschließt und zur eigenverantwortlichen Berufsausübung berechtigt.

Näheres unter www.mdw.ac.at/mbm/mth

Fachhochschule Krems:
Seit 2009 besteht dieser berufsbegleitende Studiengang, der nach 6 Semestern mit dem akademischen Grad “Bachelor of Science in Health Studies (BSc)” abschließt und zur mitverantwortlichen Berufsausübung berechtigt.

Näheres unter www.fh-krems.ac.at/…

Seit September 2012 gibt es auch die Möglichkeit, berufsbegleitend einen Masterstudiengang zu absolvieren, der nach 4 Semestern mit dem akademischen Grad “Master of Science in Health Studies (MSc)” abschließt und zur eigenverantwortlichen Berufsausübung berechtigt.
Näheres unter www.fh-krems.ac.at/…

Kunstuniversität Graz:
Seit 2010 gibt es hier den 4-jährigen interuniversitären Lehrgang für Musiktherapie.
Dieser berufsbegleitende Lehrgang schließt mit dem Zertifikat “Akademisch geprüfter Absolvent / Akademisch geprüfte Absolventin des interuniversitären Lehrgangs Musiktherapie” ab und berechtigt zur mitverantwortlichen Berufsausübung.

Näheres unter www.impg.at/gramuth

Alle in Österreich berufsberechtigten MusiktherapeutInnen sind auf der Liste des Bundesministeriums für Gesundheit zu finden.

(Zitiert: Homepage Österreichischer Berufsverband für Musiktherapie, ÖBM

                                                                                                                      www.oebm.org, Stand: 17.03.2016)